Forensisch-psychologische Gutachten im Strafverfahren
Als erfahrenes Team erstellen wir fundierte, transparente Gutachten zu psychischen Zuständen und Verhaltensweisen.
Sie bilden eine verlässliche Grundlage für gerichtliche Entscheidungen.
Wenn’s drauf ankommt,
immer zuverlässig.
Als Team aus forensischen Gutachtern erstellen wir Gutachten über psychische Zustände und Verhaltensweisen von Beschuldigten oder Beteiligten und bieten eine fachlich fundierte Grundlage für die Entscheidungsfindung vor Gericht.
Dabei legen wir großen Wert auf wissenschaftliche Fundierung, eine saubere Methodik und transparente Argumentation.
Tätigkeitsschwerpunkte
Prognosegutachten liefern wissenschaftlich begründete Wahrscheinlichkeitseinschätzungen bezüglich der strafrechtlichen Rückfälligkeit von Strafgefangenen sowie bei Entlassenen aus dem Maßregelvollzug und der Sicherungsverwahrung.
Im Rahmen einer Schuldfähigkeitsbegutachtung wird überprüft, inwieweit ein/e Täter*in zum Tatzeitpunkt fähig war, das Unrecht ihres Handelns einzusehen und entsprechend zu handeln. Eine Beurteilung der Schuldfähigkeit ist oft mit der Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63), einer Entziehungsanstalt (§ 64) oder der Sicherungsverwahrung (§ 66) verbunden.
Ein/e aussagepsychologische/r Sachverständiger wird immer dann beauftragt, wenn die Beurteilung einer Zeugenaussage hinsichtlich ihrer Glaubhaftigkeit durch Merkmale der Person erschwert ist.
Darüber hinaus gibt es immer wieder auch weitere Konstellationen, in denen die Einholung eines psychologischen Gutachtens erforderlich ist. Unser Team aus erfahrenen Gutachtern steht auch bei anderen strafrechtlich relevanten Fragestellungen zur Verfügung.
Vertrauliche Anfrage stellen
Sie benötigen ein forensisch-psychologisches Gutachten oder eine fachliche Einschätzung?
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Formular – wir beantworten Ihre Anfrage vertraulich und zeitnah.
Qualitätssicherung unserer forensisch-psychologischen Gutachten
Als unabhängiges Team aus forensischen Psychologen verfügen wir über eine fundierte akademische Qualifikation und umfangreiche praktische Erfahrung in der Erstellung gerichtlicher Gutachten. Zur strikten Einhaltung professioneller Qualitätsstandard legen wir großen Wert auf eine gute fachspezifische Ausbildung. Sämtliche unserer Gutachter*innen haben einschlägige Weiterbildungen abgeschlossen oder durchlaufen diese.
Bei der Erstellung von psychologischen Gutachten orientieren wir uns an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie sowie den Ergebnissen der interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Juristen, Ärzten und Psychologen, die eine erste Version für Mindestanforderungen in der Gutachtenerstellung bereits 2007 veröffentlichten und 2019 aktualisierte.
Über uns
Unsere Praxisgemeinschaft besteht aus mehreren forensischen Gutachter*innen.
Mit fast zehnjähriger Erfahrung liegt der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Praxisgemeinschaft der Begutachtung von Straftäter*innen und Zeug*innen im Strafverfahren.
Sämtliche unserer Gutachter*innen haben einschlägige fachspezifische Weiterbildungen belegt oder befinden sich in einer entsprechenden zertifizierten Ausbildung.

Ablauf eines Gutachtens
1
Anfrage & Auftragserteilung
Sie nehmen Kontakt auf – telefonisch oder per E-Mail. Nach Klärung des Auftrags und der Fragestellung wird der Gutachtenauftrag offiziell erteilt.
2
Aktenstudium & Vorbereitung
Wir prüfen die relevanten Unterlagen, werten Akten aus und bereiten das explorative Gespräch sorgfältig vor.
3
Exploration & Untersuchung
In persönlichen Gesprächen und gegebenenfalls Tests werden psychische Befunde und Verhaltensweisen erhoben.
4
Erstellung & Übermittlung des Gutachtens
Das Gutachten wird wissenschaftlich fundiert ausgearbeitet und dem Auftraggeber in schriftlicher Form übermittelt.
Beauftragung eines forensisch-psychologischen Gutachtens
Die Beauftragung mit einem Gutachten erfolgt durch Einrichtungen der Justiz (z. B. Staatsanwaltschaften und Gerichte) und wird i. d. R. durch Beweisbeschluss schriftlich erteilt. Eine kurze vorherige Absprache ist dennoch meist sehr nützlich, um beispielsweise zeitliche Rahmenbedingungen vorab zu besprechen.
Möchten Sie einen Gutachtenauftrag erteilen, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular oder die untenstehenden Kontaktdaten direkt Kontakt zu uns auf.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Aufträge von Privatpersonen nicht entgegengenommen werden können. Sollten Sie selbst oder ein/e Angehörige/r betroffen sein, regen Sie eine Begutachtung über Ihren Rechtsbeistand beim zuständigen Gericht an.
FAQ
Haben Sie noch Fragen offen?
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren forensisch-psychologischen Gutachten, dem Ablauf und der Zusammenarbeit mit unserem Team.
Ihr Anliegen in kompetenten Händen
✔ Verlässliche Gutachten.
✔ Wissenschaftlich fundiert.
✔ Transparent begründet.
Sprechen Sie uns an, wir beantworten Ihre Anfrage diskret und zeitnah.
