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Gutachten beauftragen
Die Beauftragung mit einem Gutachten erfolgt durch Einrichtungen der Justiz (z. B. Staatsanwaltschaften und Gerichte) und wird i. d. R. durch Beweisbeschluss schriftlich erteilt. Eine kurze vorherige Absprache ist dennoch meist sehr nützlich, um beispielsweise zeitliche Rahmenbedingungen vorab zu besprechen.
Möchten Sie einen Gutachtenauftrag erteilen, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular oder die unten stehenden Kontaktdaten direkt Kontakt zu mir auf.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Aufträge von Privatpersonen nicht entgegen genommen werden können. Sollten Sie selbst oder ein/e Angehörige/r betroffen sein, regen Sie eine Begutachtung über Ihren Rechtsbeistand beim zuständigen Gericht an
Praxisgemeinschaft Gutachten Piotrowski
Sprockhöveler Straße 4
45527 Hattingen
M: +49 171 9321599
info@gutachten-piotrowski.de
www.gutachten-piotrowski.de
FAQ
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Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren forensisch-psychologischen Gutachten, dem Ablauf und der Zusammenarbeit mit unserem Team.
