Prognosegutachten
Prognosegutachten sollen Wahrscheinlichkeitseinschätzungen darüber liefern, inwieweit ein Rechtsbrecher im Falle einer möglichen bevorstehenden Entlassung erneut Straftaten begeht.
Die Beurteilung der Kriminalprognose ist keine Weissagung, sondern eine wissenschaftlich fundierte Beurteilung der gegenwärtigen Risiko- und Schutzfaktoren und bildet die fachpsychologische Grundlage für gerichtliche Entscheidungen über Freiheit, Fortdauer oder Sicherungsverwahrung.
Das Prognosegutachten trägt damit eine große Verantwortung gegenüber dem Gericht, dem Inhaftierten und der Öffentlichkeit. In Deutschland gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation forensisch-psychologischer Gutachter.
Das macht Spezialisierung und methodische Schulung zur entscheidenden Qualitätsgrenze. Denn ein Gutachten ist kein Urteil – doch es trägt Verantwortung in gleichem Maß.

Qualitätskriterien für das Prognosegutachten
In der Erstellung von Prognosegutachten orientieren wir uns an den 2007 interdisziplinär formulierten und 2019 überarbeiteten Mindestanforderungen für Prognosegutachten und den aktuellen wissenschaftlichen Standards.
Ablauf:
- präzise Auftragsklärung
- sorgfältige Analyse der verfügbaren Informationsquellen
- Trennung von Befund, Bewertung und Schlussfolgerung
- Begründung jeder Einschätzung auf empirisch und theoretisch abgesicherten Grundlagen.
Diese Mindestanforderungen definieren die Anforderungen an die Qualität der forensischen Begutachtung und legen fest, welche Struktur und Methodik ein fundiertes Prognosegutachten aufweisen soll:
Wir arbeiten strukturiert, transparent und methodisch kontrolliert. Die Erstellung einer wissenschaftlichen Prognose beinhaltet neben der Analyse der persönlichen Entwicklung des Probanden, seiner kriminellen Vorgeschichte, psychischen Struktur und der des Tatverlaufs auch den Einsatz standardisierter Testverfahren und Prognoseinstrumente.
Auf dieser Grundlage begründet ein Prognosegutachten transparent und nachvollziehbar, welche Faktoren die Wahrscheinlichkeit weiterer Delinquenz erhöhen oder mindern, und begründet diese Einschätzung gestützt auf empirische und klinische Befunde. So entsteht die Basis für gerichtliche Entscheidung bezüglich der Aussetzung oder Fortdauer einer Haftstrafe oder Maßregel.
Vorgehen bei der Begutachtung
Ein Prognosegutachten ist kein Meinungsdokument. Es ist ein methodisch kontrollierter Prozess, der sich an wissenschaftlicher Evidenz orientiert. Jede Begutachtung folgt deshalb denselben wissenschaftlichen Grundprinzipien, wird aber im Hinblick auf die Fragestellung und den Einzelfall angepasst.
Dieser Aufbau folgt den anerkannten Mindestanforderungen für Prognosegutachten und ermöglicht dem Gericht die vollständige Nachvollziehbarkeit der Argumentation.
Rahmenbedingungen der Begutachtung
Wie erfolgt die Abstimmung während der Begutachtung?
Die Kommunikation mit den beauftragenden Stellen erfolgt zunächst im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung. Sofern sich im weiteren Verlauf der Bearbeitung Rückfragen ergeben, werden diese unmittelbar mit der auftraggebenden Behörde abgestimmt.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Dauer eines Prognosegutachtens hängt von der Komplexität des Falls und der Verfügbarkeit der Quellen ab. Im Regelfall beträgt der Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Fertigstellung 3-6 Monate.
Was ist nicht Teil der Begutachtung?
Die Begutachtung dient nicht der Ermittlung von Fakten, sondern der Bewertung vorhandener Daten.
Sofern im Vollstreckungsverfahren Fremdanamnesen Dritter (z. B. behandelnde Therapeuten im Maßregelvollzug) beurteilungsrelevant sind, erfolgt vorab eine Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Gutachten beauftragen
Die Beauftragung mit einem Gutachten erfolgt durch Einrichtungen der Justiz (z. B. Staatsanwaltschaften und Gerichte) und wird i. d. R. durch Beweisbeschluss schriftlich erteilt. Eine kurze vorherige Absprache ist dennoch meist sehr nützlich, um beispielsweise zeitliche Rahmenbedingungen vorab zu besprechen.
Möchten Sie einen Gutachtenauftrag erteilen, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular oder die unten stehenden Kontaktdaten direkt Kontakt zu mir auf.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Aufträge von Privatpersonen nicht entgegen genommen werden können. Sollten Sie selbst oder ein/e Angehörige/r betroffen sein, regen Sie eine Begutachtung über Ihren Rechtsbeistand beim zuständigen Gericht an
Praxisgemeinschaft Gutachten Piotrowski
Sprockhöveler Straße 4
45527 Hattingen
M: +49 171 9321599
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